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   BGH, 23.04.1993 - 4 StR 160/93   

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https://dejure.org/1993,10456
BGH, 23.04.1993 - 4 StR 160/93 (https://dejure.org/1993,10456)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1993 - 4 StR 160/93 (https://dejure.org/1993,10456)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1993 - 4 StR 160/93 (https://dejure.org/1993,10456)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bejahung der besonderen Schwere der Schuld

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.01.1993 - 4 StR 560/92

    Aussetzung des Strafarrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe; Feststellung der

    Auszug aus BGH, 23.04.1993 - 4 StR 160/93
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (Urteile vom 21. Januar 1993 - 4 StR 560/92 - und 22. April 1993 - 4 StR 153/93; beide zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen), kann die besondere Schuldschwere nur bejaht werden, wenn das gesamte Tatbild - unabhängig von der Zahl der verwirklichten Mordmerkmale - einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Mordfällen in einem solchen Maße abweicht, daß eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach fünfzehn Jahren auch bei günstiger Täterprognose unangemessen wäre.
  • BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere

    Auszug aus BGH, 23.04.1993 - 4 StR 160/93
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (Urteile vom 21. Januar 1993 - 4 StR 560/92 - und 22. April 1993 - 4 StR 153/93; beide zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen), kann die besondere Schuldschwere nur bejaht werden, wenn das gesamte Tatbild - unabhängig von der Zahl der verwirklichten Mordmerkmale - einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Mordfällen in einem solchen Maße abweicht, daß eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach fünfzehn Jahren auch bei günstiger Täterprognose unangemessen wäre.
  • BGH, 11.08.1993 - 2 StR 384/93

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld in den Urteilsgründen, nicht aber

    Die im übrigen vom Landgericht festgestellten schulderschwerenden und schuldmindernden Merkmale lassen nicht erkennen, daß das gesamte Tatbild - unabhängig von der Zahl der verwirklichten Mordmerkmale (BGH, Beschl. v. 23. April 1993, 4 StR 160/93) - einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Mordfällen in einem solchen Maße abweicht, daß eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren auch bei günstiger Täterprognose unangemessen wäre.
  • BGH, 14.06.1993 - 4 StR 304/93

    Indizien für eine besondere Schwere der Schuld bei einem nicht vorbestraften

    Wie der Senat schon mehrfach (allerdings erstmals erst kurz vor Erlaß des vorliegenden Urteils) ausgesprochen hat, ist von einer besonderen Schuldschwere nur dann auszugehen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Mordfällen so sehr abweicht, daß eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach fünfzehn Jahren auch bei günstiger Täterprognose unangemessen wäre (Urteile vom 21. Januar 1993 - 4 StR 560/92 = NStZ 1993, 235 - und vom 22. April 1993 - 4 StR 153/93, beide zum Abdruck in BGHSt bestimmt; Beschlüsse vom 23. April 1993 - 4 StR 160/93 - und vom 4. Mai 1993 - 4 StR 168/93).
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